Informationen

Anschlusskosten
Aufsichtsrat und Vorstand haben entschieden, förderfähige Anschlusskosten in Höhe von 5.950,00 Euro (brutto) zu erheben, zahlbar in 2 Raten – bis zum 01. Juli 2024 und bis zum 01. Dezember 2024. Damit können wir den Anteil der Fremdfinanzierung nahezu halbieren und ermöglichen unseren Genossen, einen weiteren Zuschuss abzugreifen. Ferner verringern sich auch noch die Kosten der Zwischenfinanzierung, bis wir den Zuschuss für das Gesamtprojekt in Höhe von 40 Prozent erhalten. Der Wärmelieferpreis beträgt 10,9 Cent (brutto) und die monatliche Grundgebühr beträgt 35 Euro (brutto). 
Bitte überweisen Sie die Anschlusskosten erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Vor den beiden Ratenzahlungsterminen im Juli und Dezember wird wieder ein Hinweis im Mitteilungsblatt mit Zahlungsangaben inkl. Verwendungszweck veröffentlicht.

Was müssen Sie als Nächstes tun, um den privaten Förderantrag stellen zu können?

Wärmeliefervertrag: Ihr Wärmeliefervertrag wird Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt. Bitte geben Sie den Vertrag bis 06. April 2024 in 2-facher Ausfertigung unterschrieben im Rathaus Ornbau zurück. Anschließend erhalten Sie einen von uns unterschriebenen Wärmeliefervertrag für den privaten Förderantrag zurück. Bei Fragen zum Wärmeliefervertrag melden Sie sich direkt bei unseren Vorständen Hartmut Ehrmann und Werner Nefzger.

Kontaktaufnahme Heizungsbauer: Falls noch nicht geschehen, holen Sie sich bitte bis Ende April Angebote zu den notwendigen Arbeiten bei Ihnen im Haus vom Heizungsbauer Ihrer Wahl und falls nötig auch Angebote für die Umfeldmaßnahmen ein.

Energieberater: Bitte gehen Sie aktiv auf einen Energieberater Ihrer Wahl zu. Die Sprechstunden von Energieberater Jungbauer finden am 22.04.2024, 23.04.2024, 29.04.2024 und 30.04.2024 jeweils von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Rathaus Ornbau statt. Falls Sie die Sprechstunde im Rathaus Ornbau in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich telefonisch im Rathaus Ornbau unter 09826 6220 16 an. Eine Anmeldung ist erforderlich. Darüber hinaus können Sie direkt mit Herrn Jungbauer einen Termin in seinen Geschäftsräumen in Ansbach ausmachen oder wie bereits erwähnt, einen Energieberater Ihrer Wahl kontaktieren.
Für den oder die Kostenvoranschläge und den Förderantrag benötigen Sie auch das Formular „Liefer- und/oder Leistungsvertrag (mit aufschiebender Bedingung)“, das bei jedem KfW-Antrag beigefügt werden muss.

Was muss ich bei einem Eigentümerwechsel beachten?
Der Förderantragsteller muss Eigentümer sein. Bei einem Eigentümerwechsel muss der Vorstand unterrichtet werden. Ein Formular dazu finden Sie hier.

Wo finde ich weitere Informationen?
www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/
www.energie-effizienz-experten.de